1. Kostenarten- und Kostenstellenrechnung in Form einer Betriebsabrechnung –
3. Leistungserfassung der Dienstleistungen/Projekte bzw. Produkte.
4. Personal- bzw. Einsatz- oder Materialeinsatzerfassung nach Leistungen.
6. Kurzfristige Erfolgsrechnung (KER).
7. Prozessbestimmungen.
8. Die Frage nach dem anzuwendenden Kostenrechnungssystem ist vorweg zu treffen, wird aber aus systematischen Gründen unter weiterführende Auswertungen behandelt, da z.B. der BAB (A.1.) fast durchgehend eine Struktur hat mit Ausnahme der Prozesskostenrechnung.